Digital Services Act - Was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen?

  • Christina Wendt
  • 2.5.2022
  • 3 min Lesezeit
Digital Services Act - Was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen?

Das Internet soll sicherer und nutzerfreundlicher werden. Aus diesem Grund tritt ab dem 01. Januar 2024 der Digital Services Act (DSA) in Kraft. Durch die darin enthaltenen Richtlinien sollen große Internetkonzerne strenger kontrolliert und Verbraucher besser geschützt werden.

Für Verbraucherschützer ein längst überfälliges Thema. Das letzte mal, dass ein Gesetzesrahmen für das Internet erstellt wurde liegt nämlich bereits 20 Jahre zurück.

Allgemein zielt der DSA darauf ab, die Grundrechte von Verbrauchern im Netz besser zu schützen. Gleichzeitig soll ein einheitliches und transparentes Wettbewerbsumfeld für Unternehmen geschaffen und die Innovation in im europäischen Binnenmarkt gestärkt werden.

Für wen gilt der Digital Services Act?

Die Inhalte des DSA richten sich an alle Unternehmen, die digitale Dienste innerhalb der Europäischen Union anbieten. Allgemein dreht es sich also um Firmen, die Daten übertragen oder speichern.

Dazu gehören beispielsweise Internetprovider, Cloud-Dienste, soziale Netzwerke oder Messenger. Dabei unterscheidet der Digital Services Act allerdings zwischen verschiedenen Arten von Diensten. Je nachdem, um welche Art es sich handelt, gelten verschiedene Regeln.

Für Plattformen wie Facebook gelten z. B. andere Richtlinien als für Hostinganbieter. Große Unternehmen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern werden ebenfalls gesondert behandelt. Für diese Firmen gelten besonders strenge Regeln.

Was regelt der Digital Services Act?

Auf der einen Seite soll der DSA die Verbreitung von Hass und Desinformation eindämmen. Auf der anderen Seite sollen die neuen Richtlinien die Rechte von Nutzern stärken.

Detaillierte und ausführliche Informationen zum Digital Services Act sind noch nicht öffentlich. Der Umfang des Gesetzes soll aber eine Vielzahl an Themen betreffen. Darin enthalten sind beispielsweise neue Richtlinien zu Cookies, Onlinewerbung und die Verbreitung von Inhalten. Verboten werden soll unter anderem die Datenverarbeitung von Minderjährigen zu Werbezwecken.

Besonders interessant ist, wie große Tech-Konzerne wie Facebook auf den Digital Services Act reagieren werden. Laut den neuen Richtlinien müssen besonders große Unternehmen nämlich ihre Algorithmen auf Anfrage offen legen. Genau diese Algorithmen wurden in der Vergangenheit von Google und Co. unter Verschluss gehalten. Das soll sich nun ändern.

Personalisierte Werbung wird eingeschränkt

Personalisierte Werbung ist für viele Unternehmen fester Bestandteil der Marketingstrategie. Besucht ein Nutzer einen Online-Shop, wird er im Nachhinein auf verschiedenen Plattformen oft mit personalisierter Werbung konfrontiert. Um diese Werbeanzeigen schalten zu können, müssen Konzerne wie Meta (Facebook) oder Alphabet (Google) die Daten der Nutzer auswerten.

Das geschieht über Tracking-Cookies, die der Webbrowser im Hintergrund ablegt und speichert. Diese Daten werden dann genutzt, um Facebook oder Google Ads an Nutzer auszuspielen.

Genau das könnte durch den Digital Services Act eingeschränkt werden. Zumindest, wenn es sich um Verbraucher handelt, die noch nicht volljährig sind. Außerdem darf keine personalisierte Werbung mehr ausgespielt werden, die sich auf sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder die sexuelle Orientierung der Nutzer bezieht.

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Die Einschränkung bei Werbemaßnahmen sollte allerdings keine große Überraschung sein, denn die Cookies stehen ohnehin vor dem Aus. So verkündetet Google bereits 2020, dass Thrid-Party-Cookies langfristig keine Zukunft haben werden. Auch iOS hat bereits vor einiger Zeit erweitere Optionen für Nutzer bereitgestellt, die das Tracking von Drittanbieter-Apps regelt. Nutzer können selbst entscheiden, ob sie dem Tracking von Drittanbieter Applikationen zustimmen oder nicht.

Digital Services Act und DSGVO - Wo liegt der Unterschied?

Der Digital Services Act ist noch nicht fertig, wird aber definitiv kommen. Viele Unternehmen stellen sich nun die Frage, warum es noch weitere Einschränkungen geben soll wenn viele wichtige Themen bereits durch die DSGVO geregelt werden. Wo liegt also der Unterschied zwischen dem DSA und der DSGVO?

Wichtig ist, dass die DSA die DSGVO nicht ersetzen soll. Für Unternehmen gelten also in Zukunft beide Gesetze. Der Digital Services Act knüpft sozusagen an die DSGVO an, ergänzt so bereits bestehende Vorschriften und enthält Richtlinien zu weiteren Themen.

Müssen Online-Dienste in Zukunft ihre Schnittstellen öffnen?

Um den Markt für andere Unternehmen attraktiver zu gestalten und Vielfalt zu fördern, soll die Marktmacht von großen Wettbewerbern wie Facebook und Google eingeschränkt werden. Das betrifft auch die beliebtesten Messaging-Dienste in der Europäischen Union. Konkret könnte das für die Zukunft bedeuten, dass WhatsApp, Facebook Messenger und iMessage interoperabel gestaltet werden müssen. Die Marktführer müssen also mit kleineren Diensten kooperieren.

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Christina Wendt
Christina Wendt
Senior Content & Brand Manager, Superchat
Christina ist Messaging Expertin und bei Superchat für die Themen Brand & Content zuständig. Abgesehen davon kennt sie sich bestens in der Berliner Food-Szene aus.